Produkt zum Begriff Schadensersatz:
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Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Weinbrenner, Lars: Kündigung
Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Funschild Kündigung zwecklos
Größe 22 x 17 cm
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Wie wird der Schadensersatz für die Restlaufzeit bei einer Kündigung berechnet?
Die Berechnung des Schadensersatzes für die Restlaufzeit bei einer Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Vertragstyp, der Dauer der Restlaufzeit und den individuellen Vereinbarungen im Vertrag. In der Regel wird der Schadensersatz auf Basis des entgangenen Gewinns oder der entgangenen Einnahmen berechnet, die der Vertragspartner während der Restlaufzeit hätte erzielen können. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die genaue Berechnung des Schadensersatzes zu klären.
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Ist Umtausch Reklamation?
Nein, Umtausch und Reklamation sind zwei verschiedene Dinge. Ein Umtausch bezieht sich auf den Austausch eines Produkts aufgrund von Gründen wie Größe, Farbe oder persönlichen Vorlieben, während eine Reklamation sich auf die Rückgabe oder Reparatur eines defekten oder fehlerhaften Produkts bezieht.
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Wer muss Schadensersatz zahlen?
In der Regel ist die Person oder Organisation, die für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand fahrlässig gehandelt hat und dadurch Schäden verursacht wurden. In einigen Fällen kann auch eine Versicherung für den Schaden aufkommen. Es ist wichtig, dass der Geschädigte den Schaden dokumentiert und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleitet, um Schadensersatz zu erhalten. Letztendlich entscheiden Gerichte darüber, wer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.
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Wie muss Schadensersatz geleistet werden?
Schadensersatz muss in der Regel in Form von Geldzahlungen geleistet werden. Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei anhand des entstandenen Schadens berechnet, um dem Geschädigten eine angemessene Kompensation zu bieten. Es ist wichtig, dass der Schadensersatz direkt an den Geschädigten oder an eine von ihm benannte Person oder Institution gezahlt wird. In manchen Fällen kann Schadensersatz auch in Form von Sachleistungen erbracht werden, wenn dies im Einvernehmen mit dem Geschädigten geschieht. Es ist ratsam, sich im Falle eines Schadensfalls rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Schadensersatz korrekt und angemessen geleistet wird.
Ähnliche Suchbegriffe für Schadensersatz:
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Wann Schadensersatz neben der Leistung?
Wann Schadensersatz neben der Leistung? In welchen Fällen kann eine Partei zusätzlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auch Schadensersatz leisten müssen? Unter welchen Umständen kann eine Vertragspartei aufgrund von Verzögerungen, Mängeln oder anderen Vertragsverletzungen zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sein? Gibt es spezifische Voraussetzungen oder Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Schadensersatz neben der Leistung geltend gemacht werden kann? Wie wird die Höhe des Schadensersatzes in solchen Fällen bestimmt und welche rechtlichen Grundlagen regeln diese Situationen?
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Wegen später Lieferung Schadensersatz verlangen?
Obwohl es möglich ist, Schadensersatz wegen einer verspäteten Lieferung zu verlangen, hängt dies von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig zu prüfen, ob im Vertrag eine Lieferfrist festgelegt wurde und ob die Verspätung dem Verkäufer zuzurechnen ist. Zudem sollten die tatsächlich entstandenen Schäden nachgewiesen werden können, um eine erfolgreiche Schadensersatzforderung geltend zu machen.
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Wann Schadensersatz statt der Leistung?
Wann Schadensersatz statt der Leistung? In Fällen, in denen die Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und somit eine Leistung nicht erbracht werden kann, kann der geschädigte Vertragspartner Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Erfüllung der Leistung unmöglich geworden ist oder der Vertragspartner in Verzug geraten ist. Der geschädigte Vertragspartner hat dann Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung des Vertrags entstanden ist. In solchen Fällen kann Schadensersatz statt der Leistung eine angemessene Möglichkeit sein, um den entstandenen Schaden auszugleichen.
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Steht Schadensersatz bei Behandlungsfehlern zu?
Ja, grundsätzlich steht Patienten bei nachweislichen Behandlungsfehlern ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies setzt jedoch voraus, dass der Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann und ein direkter Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem entstandenen Schaden besteht. Der Schadensersatz kann unter anderem für entstandene Kosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend gemacht werden.
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